§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Bereitstellung, Übergabe, Rückgabe des Ferienhauses

§ 3 Zahlungsbedingungen

§ 4 Stornierung

§ 5 Haftung 

§ 6 Obliegenheiten und Hinweise

§ 7 Rücktritt vom Vertrag durch den Vermieter

§ 8 Schlussbestimmungen

 

Das Ferienhaus "Giglitza"-"Ogrena"- "Dobrola" in Lehde wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personen belegt werden.

 

§1 Geltungsbereich

 Diese AGB's sind grundsätzlich Bestandteil jedes Mietvertrages, den

der Gast mit uns, dem Vermieter, zur Anmietung des Ferienhauses Giglitza.-Ogrena- Dobrola abschließt.

 

Die Buchung gilt als verbindlich, wenn der Mietvertrag vom Gast und uns unterschrieben und uns zugegangen ist.

 

§ 2 Bereitstellung, Übergabe, Rückgabe des Ferienhauses

 

Am Anreisetag steht Ihnen Ihr gemietetes Ferienhaus ab 16,00 Uhr zur Verfügung..

 

Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis 10,00 Uhr freizuziehen damit Gelegenheit besteht, es für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten.

 

Hiervon abweichende Zeiten bedürfen der vorherigen Absprache und unserer schriftlichen Bestätigung.

 

Am Abreisetag ist das Ferienhaus Besenrein zu übergeben. Dazu gehört auch das Spülen des Geschirrs bzw. das Leeren der Spülmaschine.

 

§3 Zahlungsbedingungen

 

Mit Vertragsabschluss ist zunächst eine Anzahlung zu leisten. Diese beträgt 35% der Gesamtmietsumme. Alternativ bieten wir an, mit Vertragsabschluss den gesamten Betrag auf einmal zu entrichten.

 

Barzahlungen sind bedingt möglich.

 

Grundsätzlich erfolgt die Anzahlung im Voraus per Überweisung auf das in der Rechnung ausgewiesene Konto- bzw. bei Kurzfristbuchungen direkt am Anreisetag.

 

Der Rechnungsbetrag ist vom Tag der Anreise sofort fällig bzw. in dem angegeben Zeitraum - sollte der Rechnungsbetrag nicht eingegangen sein, behalten wir uns vor, vom Mietvertrag zurückzutreten.

 

Die in der Webpräsenz www.spreewaldurlaub-in-Lehde.jimdo.com angegebene Preisliste entspricht dem aktuellen Stand. Letztlich maßgebend ist in jedem Fall der mit uns im Mietvertrag vereinbarte und bestätigte Preis.

 

Im Mietvertrag enthalten sind Kosten für Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher und Wasser.

 

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Lübbenau(Spreewald) eine Kurtaxe erhebt, die wir als Vermieter einziehen müssen und an die Kommune weiterreichen. Die Kurtaxe ist ebenfalls mit der Restmiete zu begleichen.

 

Der Rechnungsbetrag ist Mehrwertsteuerfrei..

 

§4 Stornierung

 

Die Stronierungsmöglichkeit ist eine freiwillige Leistung von uns. Unbenommen davon gelten die Reglungen des BGB für befristete Mietverträge. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. Sollten Sie verhindert sein, die bereits gebuchte Reise antreten zu können, gelten folgende Bestimmungen.

 

Eine Stornierung hat grundsätzlich schriftlich (per Mail oder Brief) an uns zu erfolgen. Je nach Zeitpunkt entstehen folgende Kosten:

 

ab 60 Tage vor Anreise     40% des Gesamtrechnungsbetrages

ab 28 Tage vor Anreise     90% des Gesamtrechnungsbetrages

1b 14 Tage vor Anreise     100% des Gesamtrechnungsbetrages

 

Selbstverständlich sind wir bemüht, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Sollte dieses gelingen, werden die dabei erzielten Einnahmen mit der Stornierungsgebühr verrechnen.

 

§ 5 Haftung

Verursacht der Gast einen Schaden auf dem Vertragsgrundstück und/oder in/ an dem darauf befindlichen Ferienhaus, so haftet dieser für die Beseitigung bzw. kommt für die Kosten der Schadensbseitigung in vollem Umfang auf.

 

Wir haften nicht für die im Ferienhaus verlorene oder gestohlene Gegenstände.

 

§6 Hinwiese - Obliegenheiten

 

Bitte respektieren Sie, dass das Ferienhaus ein Nichtraucherhaus ist !

 

Wir bitten außerdem um Verständnis, dass das Mitbringen von Haustieren grundsätzlich erst nach Absprache möglich ist.

 

Die Ferienhäuser befinden sich auf einem Inselgrundstück, das nicht mit dem Auto, sondern nur per Kahn/Boot und zu Fuß über zwei Brücken zu erreichen ist. Es eignet sich daher nur bedingt für Personen mit eingeschränkter Mobilität.

 

Als Inselgrundstück liegt das Vertragsgrundstück direkt am Fließ. Wir empfehlen Gästen mit kleineren Kindern diesbezüglich eine besondere Achtsamkeit.

 

Die Bausubstanz der Ferienhäuser enthält viel Holz. Daher ist beim Umgang mit offenen Feuer besondere Vorsicht geboten.

 

Die Ferienhäuser liegen im Biosphärenreservat Spreewald der UNSECO bitte verhalten Sie sich dementsprechend.

 

§7 Rücktritt vom Vertrag durch den Vermieter

 

Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten insbesondere wenn:

 

- die Anreise mit mehr Personen als vereinbart und/ oder mit Haustieren erfolgt

- das Nichtrauchergebot im Ferienhaus missachtet oder fahrlässig mit offenen Feuer umgegangen wird.

- es trotz Ermahnungen wiederholt zu ruhestörendem Lärm kommt

 

In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Mietpreiserstattung.

 

§8 Schlussbestimmungen

 

es gilt die salvatorische Klausel. Gerichtsstand ist Cottbus.